Honorar

Was ist Steuerberatung heute wert?

Wer bezahlt dann auch noch gerne dafür, dass das Finanzamt die geforderten Steuererklärungen bekommt!

Diese Einstellungen können wir verstehen und müssen dem dennoch widersprechen.

Sind Sie in der glücklichen Lage, dass es Ihnen egal sein kann, wenn sie Ihren finanziellen Erfolg oder Vermögen an die Staatskasse verschenken?

Bedenken Sie, dass die Nichtberücksichtigung von steuermindernden Ausgaben oder eine schlechte Gestaltung von Unternehmensprozessen zu Steuern, die genauso hoch oder höher als die eigentlichen Ausgaben waren, führen können. Abgesehen davon, können unerwartete Steuerzahlungen schnell in den wirtschaftlichen Ruin führen.

Vergütung der steuerlichen Leistung

Vorrangig für die Bemessung des Honorars ist der Wert des wirtschaftlichen Interesses.

Dieser Wert bemisst sich nach folgenden Kriterien:

  • Höhe der strittigen oder anzumeldenden Steuer
  • erzielter Umsatz oder Kosten
  • erzielter oder maßgeblicher Erfolg
  • Vermögen

Können diese Werte nicht zur Bemessung herangezogen werden, ist die Zeitgebühr maßgebend.

Die Honorierung unserer Leistungen erfolgt zudem innerhalb des vorgegebenen Gebührenrahmens unter Berücksichtigung des erforderlichen Leistungsumfanges.

Beispiel: Finanzbuchhaltung 2-12/10 bei einem Wert (der höhere Wert aus Umsatz oder Kosten) von 100.000 EUR = 30 bis 180 EUR je Monat. Maßgeblich für die Bemessung des 10tel Satzes sind die Besonderheiten des Einzelfalles.

Leistung hat seinen Preis

Wir leisten keine Fließbandarbeit. Der erforderliche Leistungsumfang kann sehr unterschiedlich sein und ergibt sich aus folgenden Kriterien:

  • Art des Unternehmens, z.B. Einzelunternehmen, Personalgesellschaft, Kapitalgesellschaft; viele oder wenige Geschäftvorfälle; Umfang der Geschäfte in das oder aus dem Ausland;
  • Organisation des Belegwesens im Unternehmen
  • Nachgefragte Leistung

Entscheidend ist auch, welchen Auftrag Sie erteilen und welche Erfahrungen Sie haben.

  1. Möchten Sie, dass wir Ihren Fall umfassend unter Berücksichtigung der sehr umfangreichen Gesetzgebung und gerichtlichen Entscheidungen analysieren?
  2. Möchten Sie, dass wir nach möglichen steuermindernd zu berücksichtigenden Auskünften und Unterlagen recherchieren?
  3. Erwarten Sie, dass bei der Bearbeitung Ihres Steuerfalles Prüfungen auf Plausibilität der überlassenen Unterlagen und Auskünfte erfolgen?
Reicht es Ihnen, wenn der Steuerberater nur als Filter zur Selektion der überreichten Unterlagen für die Erstellung der Steuererklärung fungiert?

Bei gleichem optischem Ergebnis, können die Leistungen des Steuerberaters sehr unterschiedlich sein. Die Honorarrechnung allerdings auch. Welche Honorarhöhe den Leistungen nach berechtigt ist, entzieht sich oft Ihrer Beurteilungsmöglichkeit.

Steuerberatung ist und bleibt eine Leistung auf der Grundlage von Vertrauen.

Wir sind auf langfristige Zusammenarbeit mit unseren Mandanten ausgerichtet.

Wir halten es für nicht seriös, ohne Kenntnis der vorstehenden Faktoren, Pauschalangebote zu unterbreiten. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit kann dauerhaft nicht erfolgen, wenn die Geschäftspartner unzufrieden sind.

Gerne helfen wir Ihnen umfassend entlastend, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben müssen.

Sie bestimmen, welche Leistungen Sie von uns zu Ihrer Entlastung (finanziell und mental) erhalten möchten. Auch wenn wir in unserem Namen die Begriffe Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung tragen, sind unsere Leistungen dennoch vielseitiger.

Honorar

Unser Honorar richtet sich für die Tätigkeiten im Sinne der § 57 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 StBerG (Steuerberatungsgesetz) nach den Bestimmungen der Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) sowie andernfalls nach § 612 Abs. 2 und § 632 Abs. 2 BGB als die übliche Vergütung.

In unserer Kanzlei werden für Steuerberatungs- und Prüfungsleistungen sowie sonstige Beratungen gesonderte Vergütungsvereinbarungen abgeschlossen:

Unsere Leistungen zur laufenden Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung erstellen wir nach Pauschalgebühren entsprechend unseres Leistungskatalogs.

Das Honorar für die laufende Finanzbuchhaltung richtet sich nach dem Jahresumsatz oder dem höheren Kostenaufwand. Der erforderliche Zeitaufwand, die Kompliziertheit und Komplexität der Geschäftsvorfälle ist für die Anwendung des 10telsatzes nach der Gebührenverordnung maßgeblich.

Die Zeitgebühr bemisst sich nach den Stundensätzen der Mitarbeiter/innen. Diese liegen zwischen 65 und 100 Euro, je nach Qualifikation und Berufserfahrung. Der Stundensatz der Berufsträger (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) bewegt sich zwischen 125 und 300 Euro, je nach Kompliziertheit und Komplexität des Mandats und Haftungsrisiko. Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer und Auslagen.

Die Arbeitszeit jedes Teammitglieds einschließlich der Berufsträger wird in einem Zeiterfassungsprogramm im ¼ Stundentakt erfasst. Die Abrechnung der Zeitgebühren erfolgt nach Vereinbarung nach diesem Zeittakt. Damit ermöglichen wir eine günstigere Gebühr als nach der StBGebV vorgesehen.

Auch stimmen wir mit Ihren für bestimmte Leistungen einen Gebührenrahmen ab, damit das für unsere Leistungen zu erwartende Honorar überschaubar bleibt.

Ein Anspruch, der in unserer Kanzlei gehegt wird, ist die Optimierung des Honorar - Nutzen – Verhältnisses im Interesse des Mandanten. Dazu erarbeiten wir von uns aus konkrete Vorschläge, individuell auf das Mandat . Wir schlagen da vor, wo dies im beiderseitigem Nutzen liegt.

Zur weiteren Erläuterung verweisen wir auf die allgemeinen Hinweise der Bundessteuerberaterkammer.

Zu den Besonderheiten der Abzugsfähigkeit unseres Honorars ab dem 01.01.2006 verweisen wir auf unser Mandanten-Info.