Kanzleientwicklung

Als vertrauensvoller Berater für den Mittelstand können wir auf eine lange und erfolgreiche Geschichte unserer Kanzlei verweisen. Die Kanzlei wurde von Herrn Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsbeistand Johann Heinlein im Jahre 1971 gegründet. Herr Wirtschaftsprüfer Steuerberater Helmut Wiegärtner und Frau Steuerberaterin Marianne Pospiech sind im Jahre 1998 als Partner eingetreten. Ab diesem Zeitpunkt wird die Kanzlei als partnerschaftlich organisierte Sozietät weitergeführt.

Der Grundsatz unserer Kanzlei lautet: Beratung ist Vertrauenssache. Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung in der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und der betriebswirtschaftlichen Beratung von mittelständischen Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Rechtsformen, was unseren Mandanten ein hohes Maß an individueller und kontinuierlicher Beratung und Betreuung gewährleistet. Fachliche Kompetenz, Vertrauen in unsere Arbeitsergebnisse und die bei mittelständischen Unternehmen vorhandene Flexibilität bei der Auftragsabwicklung sind Eigenschaften unserer Kanzlei, die für unseren Mandantenerfolg und Mandantenzufriedenheit stehen.

Zusammen mit weiteren ca. 15 Fachmitarbeitern deckt die Kanzlei alle relevanten Schwerpunkte der vorausschauenden Beratung ab. Unsere Erfahrung und Stärke liegt in nachhaltiger und langfristiger Betreuung auch komplexer steuerlicher Unternehmensstrukturen wie Betriebsaufspaltungen und Organschaften. Unsere Geschäftsbeziehungen sind auf eine langfristige Zusammenarbeit angelegt. Wir sind zuverlässiger Partner bei steuerlichen Außenprüfungen und Betriebsprüfungen und der Wahrung und Durchsetzung ihrer Rechte.

Als Wirtschaftsprüfer besitzen wir die Bescheinigung über die Teilnahme am System der Qualitätskontrolle nach § 57a Abs. 5 Satz 7 WPO (Peer Review). Diese Bescheinigung ist Voraussetzung für die Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen ab dem Jahre 2006.

Beim Kredit-Rating nach Basel II können sie auf eine fundierte Beratung vertrauen. Wir sind aufgrund umfangreicher Fortbildungsmaßnahmen berechtigt, die Bezeichnung Rating-Advisory als Tätigkeitsschwerpunkt zu führen.